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Vorsicht beim Hauskauf: Gefahren durch Gase, Schimmelpilze,. Giftstoffe

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Gebrauchte Immobilien sind oft schadstoffbelastet und eine große Gefahr für Ihre Gesundheit: Allergien, Asthma, Vergiftungen ja sogar Krebs lauern in alten Gemäuern. Was Sie unbedingt beachten müssen.

Die Angst ums Geld geht um, die Flucht in Sachwerte ist gross. Und da stehen an erster Stelle Immobilien. Vor allem gebrauchte Häuser sind oft das Ziel der Begierde. Das ist in Ordnung. Was aber viele Menschen nicht wissen: Gerade "gebrauchte" Häuser sind sehr oft mit gesundheitlich sehr risikoreichen Schadstoffen belastet. Die Allergien, Pilzerkrankungen, ja sogar Krebs auslösen. Es ist also wichtig, genau zu wissen, welche Gefahren drohen können. Infos: www.umweltbundesamt .de

Krebsgefahr durch Radon

Das ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas. Es dringt durch undichte Böden und erdberührende Wände ins Haus ein und kann sich dort anreichern. Es ist nachgewiesen, dass durch das Einatmen von Radon Lungenkrebs entstehen kann, so dass es eine nicht unerhebliche gesundheitliche Gefahr darstellt. Die in einem gebraucht gekauften Haus vorkommende Konzentration ist abhängig von:

  • Der Beschaffenheit des Untergrunds ( Gesteinsart, Klüftung)
  • Den Witterungsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit)
  • Der Beschaffenheit der Bausubstanz ( Alt- oder Neubau, Baumaterial)

Bei Langzeituntersuchungen an Gebäuden aller Bauweisen und - alter wurde festgestellt, dass in nahezu jedem fünften Gebäude der EU-Richtwert von 200 Bq pro Quadratmeter überschritten wurde und damit Sanierungsarbeiten angeraten sind.

Besonders betroffen sind Gegenden wir der Bayerische Wald, das Erzgebirge, der Schwarzwald und Landstriche in Rheinland-Pflaz.

Das Gas ist geruchs-, farb- und geschmacklos und kann nur durch Messungen nachgewiesen werden. Schützen Sie sich und Ihre Familie vor Radon. Lassen Sie eine Radonmessung durchführen. mehr infos: www.radon-info.de

Schädliche Baumaterialien

In vielen Gebäuden die in den Nachkriegsjahren hochgezogen wurden hat man unwissentlich gefährliche Baumaterialien verbaut, die heute noch unheilvoll wirken können. Beispiele;

  • Schlacken aus Bergwerken
  • Krebserregende Parkettkleber mit Polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
  • Asbest in Bodenbelägen und Verkleidungen
  • Stark formaldehydhaltige Holzwerkstoffe
  • Flüchtige organische Stoffe (VOC) aus Lösemitteln und Biozide in Holzschutzmitteln, die außen wie innen angewendet wurden (manche dieser Stoffe können noch Jahrzehnte nach ihrem Einbau Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit, gereizte Schleimhäute, Allergien und eine erhöhte Krebsgefahr hervorrufen)

Lebensgefährliche Schimmelpilze

Schimmelpilze sind Mikroorganismen des täglichen Lebens. Ihre Sporen finden sich überall in der Außenluft. Als Schadorganismen, die giftige Stoffwechselprodukte (Mykotoxine) freisetzen können, treten sie vor allem durch Befall von Lebensmitteln und organischen Materialien im Wohnbereich auf

Schimmelpilze können auf verschiedene Weise gesundheitsschädlich wirken. Die durch den Befall verursachten erhöhten Schimmelpilzkonzentrationen in der Raumluft können bei abwehrgeschwächten Personen infektiöse Pilzerkrankungen (Mykosen) verursachen. Allergische Reaktionen wie z. B. Nasenschleimhautentzündung, Bronchialasthma oder Entzündung der Lungenbläschen, können durch bestimmte Eiweiße von Schimmelpilzen ausgelöst werden (Schimmelpilzallergie).

Über Freisetzung von flüchtigen organischen Verbindungen (mikrobiologisch produzierte VOC, sogenannte MVOC) verursachen Schimmelpilze ein schlechtes Raumklima, das in der Regel mit modrigem Geruch einhergeht. Das kann zu unspezifischen Beeinträchtigungen, wie Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen führen. Konkrete Gefährdungen sind jedoch noch nicht abschließend erforscht und hängen auch stark von der vorhandenen Pilzart ab.

Schimmelpilze in Wohnräumen sind vor allem für Kinder sehr gefährlich. Bei einer Dauerbelastung kann es zu folgenden Krankheiten kommen:

  • Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege
  • Bronchitis
  • Atemnot
  • Husten
  • Fieber
  • Reizerscheinungen der Augen
  • Reizungen der Haut (Neurodermitis)
  • erhöhte Infektanfälligkeit
  • chronischer Erschöpfungszustand
  • Konzentrationsstörungen
  • Muskelschmerzen
  • Magen-Darm-Beschwerden
  • und Allergien

Mehr infols: www.schimmel-schimmelpilze.de

Was ganz wichtig ist:
Wenn Sie Grund zur Annahme haben, dass bei dem gewünschten Objekt eine Kontaminierung mit Schadstoffen oder Schimmelpilzen vorliegt, dann muss ein unabhängiger Sachverständiger (den Sie sich bitte nicht vom Verkäufer aufschwatzen lassen) den Sachverhalt klären. Es muss also eine "vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung zu den gesundheitlichen Eigenschaften (Lösemittel, Formaldehyd) nach BGB § 633 her. Kommt diese Vereinbarung nicht zustand, dann sollten Sie ihrer Gesundheit zuliebe den Kauf gründlich überdenken.

Nun reicht ja der Zeitraum in denen Material mit möglichen Schadstoffen verbaut wurde bis weit vor 1918 zurück. Der "Bauherren-Schutzverband e. V. Berlin 2010 listet da auf:

Was bei vor 1918 erbauten Gebäuden schädlich sein kann:

Austretendes Radon, Trinkwasserrohre aus Blei, von Schimmelpilz befallene Innen- und Außenwände

Was bei zwischen 1918 und 1948 erbauten Gebäuden schädlich sein kann:

Austretendes Radon, Trinkwasserrohre aus Blei, von Schimmelpilzen befallene Innen- und Außenwände

Was bei zwischen 1949 und 1958 erbauten Gebäuden schädlich sein kann:

  • Vom Schimmelpilz befallene Innen- und Außenwände, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT)
  • Asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • PAKhaltige Parkettkleber und Abdichtungen
  • Austretendes Radon

Was bei zwischen 1959 und 1968 erbauten Gebäuden schädlich sein kann:

  • Von Schimmelpilzen befallene Innen- und Außenwänden
  • Schadhafte Außenwandbekleidung und Dacheindeckung aus Asbestzement
  • Chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT)
  • Mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen
  • Chloranisol emitierende Bauteile (stark muffiger Geruch)
  • Potenziell krebserregende Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser
  • Dachausbau mit stark formaldehydhaltigen Spanplatten
  • Asbesthaltige Fussbodenbeläge
  • Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen
  • Asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • PAKhaltige Parkettkleber und Abdichtungen
  • PCPhaltige Dichtungsmasse

Was bei zwischen 1969 und 1978 erbauten Gebäuden schädlich sein kann:

  • Vom Schimmelpilz befallene Innen- und Außenwände
  • Schadhafte Außenwandbekleidung und Dacheindeckung aus Asbestzement
  • Chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT)
  • Mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen
  • Chloranisol emitierende Bauteile (stark muffiger Geruch)
  • Potenziell krebserregende Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser
  • Dachausbau mit stark formaldehydhaltigen Spanplatten
  • Asbesthaltige Fussbodenbeläge
  • Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen
  • Asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • PCPhaltige Dichtungsmasse

Was bei nach 1979 erbauten Gebäuden schädlich sein kann:

  • Vom Schimmelpilz befallene Innen- und Außenwände
  • Schadhafte Außenwandbekleidung und Dacheindeckung aus Asbestzement (bis ca. 1992)
  • Chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT) bis 1986, Ex-DDR bis 1988
  • Mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen (seit 1986 verboten)
  • Chloranisol emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch)bis ca. 1986
  • Potenziell krebserregende Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser (bis 1994)
  • Dachausbau mit stark formaldehydhaltigen Spanplatten (bis 1986)
  • Asbesthaltige Fussbodenbeläge (bis ca, 1980)
  • Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen (bis ca. 1982)
  • Asbesthaltige Nachtspeicheröfen
  • PCPhaltige Dichtungsmasse (seit 1983 verboten)

Sie sehen: Im Interesse Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Kinder ist es wichtig, vor dem Kauf einer gebrauchten Immobilie ist es ganz einfach wirklich lebenswichtig diese Dinge genau abzuklären. Und lassen Sie sich ja nicht mit mündlichen Erklärungen Versprechen abspeisen: Hier muss ein unabhängiger Fachmann her und in schriftliches Gutachten.

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